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Patientenverfügung
Am 1.09.2009 tritt das vom Deutschen Bundestag am
19.06.2009 beschlossene neue Gesetz zur Regelung der
Patientenverfügung (3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts)
in Kraft. Zum besseren Verständnis des Gesetzestextes hat der
Deutsche Hospiz- und PalliativVerband in Zusammenarbeit mit Prof.
Dr. Thomas Klie (Ev. Hochschule Freiburg) eine Handreichung
erarbeitet, die auf wesentliche Punkte des Gesetzes eingeht.
Nachfolgend sind der Gesetzestext, die Handreichung sowie die dazu
vom DHPV herausgegebene Presseerklärung als Download eingestellt.
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